Behandlungspflege

Wenn Ihr Arzt (Hausarzt oder Facharzt) Ihnen Leistungen verordnet hat, die helfen sollen, Ihre Krankheit zu heilen oder zu verbessern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen, wird von Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gesprochen. Diese Leistungen werden von unseren ausgebildete und qualifizierte Pflegefachkräfte bei Ihnen zu Hause ausgeführt. Dabei beobachten unsere Mitarbeiter den Verlauf der Krankheit und führen bei Bedarf auch Gespräche mit Ihrem behandelnden Arzt. Die Kostenübernahme für ärztliche Verordnungen muss vom Versicherten bei seiner Krankenkasse beantragt werden. Unser Pflegedienst unterstützt Sie dabei. Sofern die Kasse die Kosten übernimmt, werden die erbrachten Leistungen mit der Krankenkasse abgerechnet. ​Unser Pflegedienst ist für folgende Leistungen zugelassen:

  • Blutzuckermessung
  • Drainagen, Überprüfung und Versorgung
  • Kompressionstherapie
  • Dekubitusversorgung
  • Einlauf, Klistier, Klysma
  • i. v. Infusionen (nur bei ärztlich gelegtem Zugang), Wechseln und erneutes Aufhängen
  • Injektionen (s. c., i. m.) und Richten von Injektionen
  • Legen/Wechseln von transurethralen Blasenkathetern
  • Krankenbeobachtung
  • Richten von Medikamenten / Medikamentengabe
  • PEG-Sondenversorgung
  • Stomabehandlung
  • Infusion i. V. zur parenteralen Ernährung bei Portanlagen
  • Wundversorgung